Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Die Musikschule Salzlandkreis ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), BITV (Bund) und EN 301549 barrierefrei zugänglich zu machen und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.
Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG), in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden sollten, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV erfüllen. (Beispiel: beim Grünton des Menübandes und der Headlines ist der Kontrast mit 2,7:1 statt 3:1 nicht ganz WCAG-konform; hier wurde eine Abwägung zwischen Corporate Design und Barrierefreiheit vorgenommen.)
- Die Navigation ist geringfügig nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar.
- Nicht alle verwendeten Bilder verfügen über alt-Texte. Diese werden aber sukzessive ergänzt.
- Eine Seite „Leichte Sprache“ ist noch nicht vorhanden, wird aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.
- PDF-Dokumente sind größtenteils noch nicht barrierefrei. Sie werden sukzessive durch barrierefreie ersetzt.
- Eine Fassung für Gebärdensprache ist nicht vorhanden.
Diese Erklärung wurde am 31.08.2024 erstellt. Eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite hat in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung mit Unterstützung der die Webseite erstellenden Agentur stattgefunden. Dabei waren von den 98 vorgesehenen Prüfschritten:
• 37 Prüfschritte anwendbar, davon
• 32 »erfüllt«
• 4 »eher erfüllt«
• 1 »teilweise erfüllt«
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.09.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, uns über unsere Kontaktdaten Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.